Schutz von ArbeitnehmerInnen

Das österreichische Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ASchG) regelt grundsätzlich die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und gilt daher auch für den Umgang mit Nanomaterialien.

Weitere Regelungen zum Schutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf Nanomaterialien und Nanotechnologie sind:

  • Verordnung über Grenzwerte für Arbeitsstoffe und über krebserzeugende Arbeitsstoffe (B-GKV, BGBl. II Nr. 393/2002 idgF): legt Konzentrationen fest, die ein gefährlicher Arbeitsstoff am Arbeitsplatz keinesfalls überschreiten darf. Für Nanomaterialien bestehen derzeit allerdings aufgrund mangelnder Kenntnisse keine spezifischen Grenzwerte.
  • Verordnung über den Schutz der ArbeitnehmerInnen vor explosionsfähigen Atmosphären (VEXAT BGBl II Nr. 309/2004 idgF): regelt den Explosionsschutz am Arbeitsplatz. So ist auch beim Umgang mit brennbaren Nanomaterialien darauf zu achten, dass bei staubförmiger Verteilung sowie entsprechender Staubmenge durchaus Explosionsgefahr besteht.

 

 

Internationale Empfehlungen zum Nano-Arbeitsschutz

Einige Arten von synthetischen Nanomaterialien weisen oft nutzbringende Eigenschaften auf, und daher sind sie in vielen Produkten bereits enthalten. Allerdings liegen über die damit mög-licherweise verbundenen gesundheitlichen Risiken bisher nur unvollständige Informationen vor.
Als besonders bedenklich gilt hier die Inhalation - also das Einatmen - von biobeständigen Nano-Stäuben und Nanofasern. Anhaltende Belastungen durch solche Substanzen könnten sich nachteilig auf die Gesundheit der Arbeitskräfte auswirken, die mit ihnen bei Produktion und Verarbeitung umgehen.  Daher wird vorsorglich dazu geraten, die Dauer und die Intensität einer möglichen Belastung durch Nano-Partikel so weit als möglich zu minimieren.

Vorschläge für grundlegende Verhaltensweisen und Vorsichtsmaßnahmen, die beim Umgang mit derartigen Nano-Substanzen an Arbeitsplätzen beachtet werden sollten, wurden von einer Reihe von angesehenen internationalen Institutionen vorgelegt:
 

  • Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz EU-OSHA hebt hervor, dass die Arbeitgeber gemäß den EU-Rahmenrichtlinien für die Bewertung und das Management der Risiken von chemischen Arbeitsstoffen verantwortlich sind; auf ihrer Website  informiert sie über Maßnahmen zur Herabsetzung der Risiken, die der Umgang mit Nanomaterialien an Arbeitsplätzen verursachen könnte, und hat dazu Leitlinien und spezifische Ratschläge für einzelne Branchen erarbeitet.
  • Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat zum Jahresende 2017 eine internationale Leitlinie zum Umgang mit Nanomaterialien an Arbeitsplätzen veröffentlicht und empfiehlt darin grundsätzlich, die Belastungen der Arbeitskräfte beim Umgang mit diesen Materialien so weit als möglich zu reduzieren, auch wenn zu deren schädigenden Eigenschaften einstweilen nur Hinweise, jedoch noch keine gesicherten Daten vorliegen.

    Es wird zudem empfohlen, bei Arbeitsschutzmaßnahmen vorrangig auf die Quelle der Belastungen abzuzielen - also etwa (durch Einkapselung der Produktionsmaschinen) die Emissionen zu verhindern. Damit sei die Verwendung von Schutzanzügen und Atemschutzgeräten, die für Arbeitskräfte belastend sind, in vielen Fällen nicht erforderlich.
  • Auch die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA gibt auf ihren Informationsseiten dazu aktuelle und hilfreiche Informationen: Hierbei geht es vor allem um den Leitgedanken der Vorsorge und um Prävention, um umfassende technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen sowie um die Verbesserung der Ausbildung und um die Beachtung von Hygieneregeln.
  • In den Vereinigten Staaten hat die Abteilung für Arbeitnehmerschutz des U.S. Arbeitsministeriums 2013 Empfehlungen zur Arbeit mit Nanomaterialien veröffentlicht. 2017 legte das Institut für arbeitsmedizinische Forschung, das U.S. NIOSH, eine Publikation zum Nano-Arbeitsschutz vor, deren Empfehlungen besonders für Klein- und Mittelbetriebe  von Bedeutung sind. Darin wird hervorgehoben, dass der Erfolg und das zukünftigen Wachstum solcher innovativer Firmen nur dann gesichert werden kann, wenn zugleich auch alles dafür getan wird, um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen unter internationale Empfehlungen für die Arbeitswelt.