Nanopartikel aus verschiedenen Substanzen werden in Farben und Lacken verwendet, um die Eigenschaften dieser Produkte zu verbessern:

  • Schmutz setzt sich nicht so leicht fest, Wasser perlt ab; die Oberfläche bleibt länger sauber und schön ("Selbstreinigungseffekt");
  • Bessere Beständigkeit gegen UV-Strahlung - Oberflächen bleichen nicht so schnell aus;
  • Erhöhte Widerstandsfähigkeit gegen mechanische Belastung (Kratzfestigkeit);
  • Längere Lebensdauer durch bessere Witterungsbeständigkeit;
  • Wirksamkeit gegen Bakterien, Pilze, Moose und Algen.

 

Fassadenfarben

Der Handel bietet Produkte an, um die Fassade länger sauber und optisch ansprechend zu erhalten. Entweder basieren die Farben auf dem sogenannten "Lotus Effekt" oder der Selbstreinigungseffekt ist auf photokatalytisch aktives Titandioxid zurückzuführen.

 

Innenraumfarben

Dispersionsfarben für den Innenbereich werden aus hygienischen Gründen mit antibakteriellem Nanosilber angeboten, deren Nutzen und Wirkung jedoch zweifelhaft sind. Ebenfalls erhältlich sind Innenraumfarben mit photokatalytischem Titandioxid zum Abbau von Luftschadstoffen (z. B. Formaldehyd) und schlechten Gerüchen.

 

Dachbeschichtungen

Anstriche zur Oberflächenbehandlung von Dächern mit Nanosilber sollen dem Bewuchs mit Algen oder Moosen vorbeugen.

 

Lacke und Lasuren

Für den Außenbereich stehen Holzlacke und -lasuren mit Titandioxid und/oder Zinkoxid in Nanoform als UV-Filter zur Verfügung, um das Ausbleichen zu vermindern und die Lebensdauer des Anstriches zu verlängern. Produkte zur Behandlung von Holzfußböden (Parkett) oder von Möbeln aus Holz mit Nanopartikeln (z. B. Siliziumdioxid) sollen die Widerstandsfähigkeit der Oberflächen gegen mechanische Beanspruchung sowie die Kratzfestigkeit erhöhen. Nanosilber wird aufgrund seiner Wirkung gegen Krankheitserreger ebenfalls Lacken zur Behandlung verschiedener Oberflächen (z .B. von Türschnallen, Haltegriffen, Arbeitsflächen, etc.) zugesetzt.

 

Sind Farben und Lacke mit Nanopartikeln gefährlich für die Gesundheit und die Umwelt?

Farben und Lacke enthalten häufig problematische Inhaltsstoffe (z. B. Lösungsmittel) und sind genau nach Anleitung zu verwenden und zu entsorgen. Bislang gibt es keine Hinweise darauf, dass die in manchen Farben und Lacken eingesetzten Nanopartikel ein spezielles Gesundheitsrisiko für die VerbraucherInnen darstellen würden, v. a. wenn sie nach dem Trocknen fest in eine Beschichtung eingebunden sind.

 

Bei der Verarbeitung von Farben oder Lacken mit Nanopartikeln sind jedoch sowohl im professionellen Bereich (Maler und Anstreicher) als auch in privaten Haushalten die vorgegebenen Sicherheitsmaßnahmen (Arbeitshandschuhe, ggf. das Tragen von Schutzmasken und Schutzkleidung, etc. - siehe dazu Rubrik "Arbeitswelt") einzuhalten.

Die Verwendung von Farben oder Lacken mit Nanosilber erscheint fragwürdig. Ein tatsächlicher Nutzen konnte bislang nicht belegt werden und allfällige gesundheitliche Langzeiteffekte sind nicht untersucht. Nanosilber wie auch nano-Titandioxid sind umweltproblematische Stoffe, da sie Kleinstlebewesen in Gewässern, im Boden oder in Kläranlagen schädigen können. Langzeitauswirkungen auf die Umwelt sind bislang noch ungeklärt.

 

Ein Eintrag in die Umwelt ist vorsorglich zu vermeiden. Reste von Farben und Lacken (ob mit Nanopartikel oder ohne) sind als "Sondermüll" bei den entsprechenden Sammelstellen abzugeben und dürfen nicht über den Hausmüll oder das Abwasser entsorgt werden.

 

Nano-Definitionen in der EU-Regulierung – Ein Überblick vom Verband der Mineralfarbenindustrie e.V.

Der Verband der Mineralfarbenindustrie e. V. (VDMI) vertritt deutsche Hersteller von anorganischen (wie z. B. Titandioxid, Eisenoxide), organischen und metallischen Pigmenten, Füllstoffen (wie z. B. Kieselsäure), Carbon Black, keramische Farben, Lebensmittelfarben, Künstler- und Schulfarben, Masterbatches sowie von Produkten für die angewandte Photokatalyse.

 

In einem vergleichenden Überblick äußerst sich der Verband kritisch zu den in den verschiedenen Regulierungen auf EU-Ebene verwendeten Nano-Definitionen. Pigmente und Füllstoffe fallen häufig unter diese Definitionen, da sie ihre besten Eigenschaften bei entsprechend kleinen Partikelgrößen zeigen. Es handelt sich dabei aber nicht um absichtlich hergestellte Nanomaterialien, so der VDMI, dennoch bedeuten die spezifischen Regulierungen für die Industrie oft einen erheblichen Mehraufwand und auch für VerbraucherInnen seien die dadurch entstehenden vermeintlichen Unstimmigkeiten nicht nachvollziehbar.

 

Aufgrund der Vielfalt an produktspezifischen Regulierungen, wie etwa für Kosmetika, Biozide, Medizinprodukte oder Lebensmittel, ergeben s ich für ein Produkt der Mineralfarbenindustrie je nach Anwendung oft verschiedene Konsequenzen. Die verschiedenen Anforderungen könnten von der Industrie nur schwer nachvollzogen werden.

 

Überblick relevanter Nanodefinitionen. Verband der Mineralfarbenindustrie e.V.